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Elternzeit für Zwillingseltern bzw. Zwillingsmütter kann bis zu 5 Jahren betragen !!!!!!!
Regelung gilt seit dem 01.01.2004!
Infos dazu unter:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Hier ist im Punkt „Übertragung“ erklären, wie man die Elternzeit bei Zwillingen von 3 auf 5 Jahren verlängert, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Ausführliche Informationen zum Mutterschutz sind der Broschre "Leitfaden zum Mutterschutzgesetz"zu entnehmen.
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