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Elternzeit für Zwillingseltern bzw. Zwillingsmütter kann bis zu 5 Jahren betragen !!!!!!!

 

Regelung gilt seit dem 01.01.2004!

Infos dazu unter:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#top

Hier ist im Punkt „Übertragung“ erklären, wie man die Elternzeit bei Zwillingen von 3 auf 5 Jahren verlängert, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

 

Ausführliche Informationen zum Mutterschutz sind der Broschre "Leitfaden zum Mutterschutzgesetz"zu entnehmen.

 

 

                 

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